Schmerzakademie der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.

Zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von chronisch schmerzkranken Patientinnen und Patienten hat der Deutsche Ärztetag am 8.6.1996 die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ eingeführt. Sie umfasst Verfahren und Techniken, welche die Schmerzweiterleitung auf körperlicher Seite verringern oder stoppen (z.B. Medikamente, Spritzen, Nervenblockaden). Um die Zusatzbezeichnung zu führen, muss ein/e Arzt/Ärztin über eine Facharztanerkennung verfügen und eine mindestens einjährige Weiterbildung absolvieren.

Im Rahmen der Weiterbildung werden die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten in der Diagnostik und der Therapie chronischer Schmerzzustände erworben. Am Ende der Weiterbildung wird vor der jeweiligen Ärztekammer eine Prüfung abgelegt.

Die entsprechende Musterweiterbildungsordnung wurde 2018 unter federführender Beteiligung der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. neugefasst und vom Präsidium der Bundesärztekammer beschlossen, vgl. 

Gleiches gilt für das Musterlogbuch der Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ der Bundesärztekammer, welches Sie unter folgendem Link finden.

Weitere Details regeln die jeweiligen Landesärztekammern.

Das für die Weiterbildung zur Speziellen Schmerzmedizin nötige theoretische Wissen kann in Kursen auf Basis eines 80-Stunden-Curriculums erworben werden. Mehrere Seminarveranstalter bieten entsprechende Kurse an. Details finden Sie dazu im Kongresskalender.

Curriculum zur Speziellen Schmerzmedizin